Eine Vielzahl von mittelständischen Betrieben steht in den kommenden Jahren zur Übergabe in die nächste Generation an.
Oft fehlen hierzu klare Vorstellungen. Weil sich innerbetriebliche Fragen mit rechtlichen und steuerlichen Problemen vermischen, wird keine langfristige Strategie entwickelt, sondern das Thema immer wieder in die Zukunft verschoben.
Grundsätzlich gilt: Nur ein zukunftssicherer Betrieb darf in die nächste Generation übergehen. Treten schon beim Senior Ertrags- und/oder Liquiditätsprobleme auf, so ist eine Übergabe nur zu verantworten, wenn ein klares Sanierungskonzept vorliegt. Familientradition allein genügt nicht; der Senior trägt hier besondere Verantwortung für die Zukunft seiner Nachfolger.
Leibrenten, Leibgedinge und ähnliche auf Dauer angelegte Belastungen zur Versorgung des Übergebers müssen vermieden werden. Hat der Senior eine ausreichende Altersversorgung objektiv versäumt, müssen bessere Wege gefunden werden, als dies Dauerlasten (möglicherweise auf Jahrzehnte) sind.
Durch die Betriebsübergabe allein wird der Senior nicht ersetzt, was insbesondere in kleinen Betrieben gilt, in denen der Senior alltäglich produktiv mitarbeitet. Es muss jeweils rechtzeitig geklärt und organisiert werden, wie die Arbeit nach Übergabe erledigt werden kann. Schon mancher Übergeber hat sich im angeblichen Ruhestand in der Rolle der dringend benötigten Arbeitskraft wiedergefunden.
Meistens ist bei Betriebsübergaben in der Familie von vornherein klar, wer den Betrieb übernimmt. Erfolgt die Übergabe schenkungsweise, dann ist aber zu bedenken, dass auch die anderen Kinder im Erbfall gerecht behandelt sein wollen. Darüber hinaus muss der Ehepartner abgesichert sein. Wer dieses private Problemfeld verdrängt oder vernachlässigt, hat mit der reinen Betriebsübergabe nur einen Torso produziert.
Aus falschem Traditionsverständnis einen maroden Betrieb übergeben.
Dem Übernehmer finanzielle Versorgungslasten für den Übergeber aufbürden.
Bei kleinen Betrieben der Irrglaube, dass allein durch die Betriebsübergabe der Senior als Arbeitskraft schon ersetzt ist.
Das Versäumnis, neben der Unternehmensnachfolge auch die Erbfolge überhaupt zu regeln.
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