Teufel & Kirchmann Steuerberatung
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Rechtsformwahl


Für jeden Existenzgründer stellt sich die Frage der richtigen Unternehmensform. Auch im Laufe der selbständigen Tätigkeit gilt es immer wieder zu überlegen, ob eine Änderung der Rechtsform angeraten ist.
Wer sich in der Fachliteratur oder im Internet schlau machen will, der wird auf eine relativ große Zahl von Rechtsformen mit etlichen Vor- und Nachteilen aus vielerlei Gesichtspunkten stoßen, was in aller Regel eher verwirrt als informiert.

Praktisch relevant ist hingegen nur eine sehr überschaubare Zahl von Rechtsformen, die der qualifizierte Berater oft schon im ersten Beratungsgespräch zuordnen und empfehlen kann. Viele Sorgen macht sich der (angehende) Unternehmer daher völlig unnötig.

Einige Grundinformationen:

Für kleinere Unternehmen und Existenzgründer stellt sich das Einzelunternehmen – also praktisch keine gesellschaftsrechtliche Form – nach wie vor als empfehlenswerte Variante dar. Es gibt weder einen Gesellschaftsvertrag noch notarielle Beurkundungen und auch im Alltag keine nennenswerten Formalien. Alleine mit der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeinde ist das Unternehmen mit Minimalaufwand gegründet.

Wer sich zusammen mit anderen selbständig betätigt oder eine Haftungsbeschränkung anstrebt, der wird eine GmbH oder GmbH & Co. KG in Erwägung ziehen. Hier kann der qualifizierte Berater durch verschiedene Abfragen sehr schnell zu einer klaren Empfehlung kommen.

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt), erscheint wegen dem geringen Kapitalbedarf und scheinbar geringen Formalien zunächst interessant. Bei näherem Hinsehen stellt sich das dann anders dar. Ausschlaggebendes Negativkriterium ist aber das schlechte Image dieser Gesellschaftsform. Es liegen nachhaltige Erfahrungen vor, dass z.B. unseriöse Internetfirmen als UG (haftungsbeschränkt) ihre Geschäftspartner „legal“ schädigen.

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die reine Kommanditgesellschaft (KG) hat heutzutage keine nennenswerte Bedeutung mehr.

Als Grundsatz gilt:

Bei der erstmaligen Errichtung eines Unternehmens darauf achten, dass alle Optionen für die Zukunft offen bleiben.

Was zeichnet Teufel & Kirchmann Steuerberatung besonders aus?

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